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BVerwG, 14.12.1994 - 2 B 138.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Fehlende grundsätzlichen Bedeutung von Übergangsregelungen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auf die Zukunft ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.08.1994 - 3 B 93.3727
- BVerwG, 14.12.1994 - 2 B 138.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 2 B 138.94
Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 2 B 138.94
Die Revisionszulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , jeweils m.w.N.). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 2 B 138.94
Die Revisionszulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , jeweils m.w.N.). - BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 2 B 138.94
Der damit angesprochenen Frage, ob zugunsten dieses Personenkreises eine den früheren Rechtszustand aufrechterhaltende Übergangsregelung hätte getroffen werden müssen, kommt grundsätzliche Bedeutung ebensowenig zu wie regelmäßig Fragen zu Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) sowie sonst zu auslaufendem Recht.